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This content was originally published by Allen & Overy before the A&O Shearman merger.
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Wednesday May 05, 2021
Wednesday May 05, 2021
Nachdem am 27. April eine Entscheidung des BAG über den Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 3 DS-GVO bevorsteht, möchten wir Ihnen kurzfristig die wichtigsten Erkenntnisse der Entscheidung vorstellen und einen Überblick über mögliche Konsequenzen geben.
Dabei werden wir auf folgende Punkte im Detail eingehen:
- Wie weit geht der Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers?
- Was kann der Arbeitgeber tun um überzogene oder missbräuchliche Auskunftsansprüche abzuwehren?
- Muss der Arbeitgeber „Kopien“ der Daten, Dokumente oder E-Mails herausgeben?
Version: 20241125